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RückrufStromschlag Veröffentlicht: 19. Juni 2026

Rückruf: Deckenleuchte LM-001 — Elektrischer Schlag

Deckenleuchte LM-001 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Elektrischer Schlag. Betroffen ist die Charge 596164530. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.

Gefahr: Stromschlag

Die stromführenden Teile haben keine doppelte oder verstärkte Isolierung, die für Leuchten der Schutzklasse II erforderlich ist. Wenn die Grundisolierung beschädigt ist, könnte das Metallgehäuse des Lichts live sein und es würde keine automatische Trennung von der Stromquelle geben. Der Benutzer kann lebende Teile berühren und einen elektrischen Schlag erhalten Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60598-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Elektrischer Schlag

Betroffenes Produkt

Produkt
Deckenleuchte LM-001
Charge oder Losnummer
596164530
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: LM-001 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik
Vertrieb über
Other(Temu) /

Angaben der Behörde

Deckenleuchte mit drei Armen in schwarz für E27 6-Glühbirne.

Was tun? Stecker ziehen, nicht weiterbenutzen

  • Das Gerät vom Netz trennen und nicht wieder einschalten. Bei erreichbaren spannungsführenden Teilen genügt eine einzige Berührung für einen gefährlichen Schlag.
  • Nicht im Bad, in der Küche oder im Außenbereich weiterverwenden "bis Ersatz da ist" — feuchte Umgebung macht genau diesen Fehler lebensgefährlich.
  • Kinder erreichen Stecker und Gehäuse schneller als Erwachsene vermuten. Bis zur Rückgabe gehört das Gerät außer Reichweite.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 09/05/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01751/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099148

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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