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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 14. Oktober 2025

Rückruf: CITROEN JUMPY, SPACETOURER — Fehlerhafte Bremsscheiben

CITROEN JUMPY, SPACETOURER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fehlerhafte Bremsscheiben. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: GN5. Veröffentlicht am 14. Oktober 2025.

Gefahr: Technischer Defekt

Fehlerhafte hintere Bremsscheiben können zu einer übermäßigen Beanspruchung und möglichen Rissen führen. Dies kann die Bremsfunktion schwächen und zum Lösen der Radbolzen und des Rades führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fehlerhafte Bremsscheiben

Betroffenes Produkt

Produkt
JUMPY, SPACETOURER
Hersteller
CITROEN
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: GN5
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 24.01.2025 bis 24.01.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15660R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 45

Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos

  • Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
  • Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
  • Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Überprüfung der hinteren Bremsscheiben. Wenn erforderlich, Austausch der hinteren Bremsscheiben sowie der Bremsbeläge.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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