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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 13. März 2026

Rückruf: CITROEN JUMPER — Brandgefahr

CITROEN JUMPER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: GN3. Veröffentlicht am 13. März 2026.

Gefahr: Brandgefahr

Die Kraftstoffrücklaufleitung wurde nicht vulkanisiert und ist daher weniger elastisch und thermisch instabil. Dies kann zu einer unzureichenden Verbindung mit Austritt von Kraftstoff führen. Es besteht Brandgefahr.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr

Betroffenes Produkt

Produkt
JUMPER
Hersteller
CITROEN
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: GN3
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 07.01.2025 bis 22.07.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16121R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 3708

Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt

  • Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
  • Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
  • Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A Überprüfung und ggf. Austausch der Rücklaufleitung.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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