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RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 13. Februar 2026

Rückruf: CAMPEREVE 540, 542, 640 — beschädigte Bremsleitungen

CAMPEREVE 540, 542, 640 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: beschädigte Bremsleitungen. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 00057. Veröffentlicht am 13. Februar 2026.

Gefahr: Sonstiger Grund

Gegebenenfalls beschädigte Bremsleitungen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: beschädigte Bremsleitungen

Betroffenes Produkt

Produkt
540, 542, 640
Hersteller
CAMPEREVE
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: 00057
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 02.05.2018 bis 31.07.2022
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15728R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 2772

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Prüfung und ggf. Austausch der betroffenen Bremsleitungen.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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