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RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 23. September 2025

Rückruf: CADILLAC ESCALADE — verspätete Warnung Bremsflüssigkeitsverlust

CADILLAC ESCALADE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: verspätete Warnung Bremsflüssigkeitsverlust. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: N242447990. Veröffentlicht am 23. September 2025.

Gefahr: Sonstiger Grund

Bei Bremsflüssigkeitsverlust leuchtet die Kontrollleuchte zu spät auf.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: verspätete Warnung Bremsflüssigkeitsverlust

Betroffenes Produkt

Produkt
ESCALADE
Hersteller
CADILLAC
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: N242447990
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 2022 bis 2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15552R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1244

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Software-Aktualisierung im elektronischen Bremssteuerungsmodul (eBCM)

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie Ihren Fahrzeugimporteur oder verkaufenden Händler.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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