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ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 21. August 2026

Produktwarnung: AZDYJL Aufblasbarer Schwimmsitz — Ertrinken

Für AZDYJL Aufblasbarer Schwimmsitz liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Ertrinken. Veröffentlicht am 21. August 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Schwimmende Sitze mit Beinöffnungen müssen unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden und dürfen keine Spielelemente oder Überwasserstrukturen aufweisen. Es besteht die Gefahr zu ertrinken, wenn Kinder unbeaufsichtigt damit spielen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ertrinken

Betroffenes Produkt

Produkt
Aufblasbarer Schwimmsitz
Marke
AZDYJL
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: KR002 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Vertrieb über
Amazon(B0GJKWJP94) /

Händler mit eigener Übersicht: Amazon

Angaben der Behörde

Rosa aufblasbarer Schwimmsitz in Form eines Bootes mit eingebauter Wasserpistole.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/02327/26 (meldendes Land: Deutschland)

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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