1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: Audi Q5 — Feuer
RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 14. November 2025

Rückruf: Audi Q5 — Feuer

Audi Q5 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Feuer. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 17.08.2020 - 23.08.2024. Veröffentlicht am 14. November 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Unterschiedliche Drehmomente während des Verschraubungsprozesses können dazu führen, dass sich die Zylinderkopfabdeckungsschrauben lösen. Motoröl kann aus den Schraubenlöchern der Zylinderkopfabdeckung herauskommen, mit heißen Teilen des Motors in Kontakt kommen und dadurch Rauch erzeugen oder ein Feuer verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Feuer

Betroffenes Produkt

Produkt
Q5
Hersteller
Audi
Betroffener Produktionszeitraum
17.08.2020 - 23.08.2024
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: e1*2007/46*1550* (FY) Rückrufcode: 15ZK Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Personenkraftwagen.

Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben

  • Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
  • Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
  • Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03987/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096576

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen