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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 2. Juli 2025

Rückruf: AUDI A5, A6, Q6 E-TRON, A6 E-TRON — Airbag verminderte Schutzwirkung/Berstgefahr

AUDI A5, A6, Q6 E-TRON, A6 E-TRON wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Airbag verminderte Schutzwirkung/Berstgefahr. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 69DM. Veröffentlicht am 2. Juli 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Der Beifahrerairbag kann bei einer unfallbedingten Airbagauslösung bersten und Metallteile in den Innenraum schleudern oder eine verminderte Schutzwirkung aufweisen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Airbag verminderte Schutzwirkung/Berstgefahr

Betroffenes Produkt

Produkt
A5, A6, Q6 E-TRON, A6 E-TRON
Hersteller
AUDI
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: 69DM
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 27.03.2025 bis 08.04.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15056R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1382

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Austausch des Beifahrerairbags.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
080028347378423
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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