Rückruf: Audi A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON — Verletzungen
Audi A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 17.06.2025 - 10.09.2025. Veröffentlicht am 10. April 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Die Torsionsstange ist defekt und kann leicht brechen, was dazu führt, dass sich das Gurtband im Falle eines Unfalls unkontrolliert abwickelt. Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes wäre somit nicht mehr gewährleistet, was zu Verletzungen führen kann. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON
- Hersteller
- Audi
- Betroffener Produktionszeitraum
- 17.06.2025 - 10.09.2025
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: F2, GH, FZ, e1*2007/46*1801*, e1*2018/858*00393*, e1*2018/858*00006* Rückrufcode: 69UM Herkunftsland: Deutschland
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Personenkraftwagen.
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
- Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
- Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01052/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098465
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
Ähnliche Meldungen
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufVerletzungsgefahr
-
RückrufVerletzungsgefahr
-
RückrufVerletzungsgefahr
-
RückrufVerletzungsgefahr
-
RückrufVerletzungsgefahr