1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Produktwarnung: allcura Naturheilmittel Nattokinase…
ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 30. Oktober 2025

Produktwarnung: allcura Naturheilmittel Nattokinase Kapseln, 120 Stück — Allergene

Für allcura Naturheilmittel Nattokinase Kapseln, 120 Stück liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge Der Rückruf gilt für alle Chargen. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 30. Oktober 2025.

Gefahr: Kennzeichnung

Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Nattokinase Kapseln, 120 Stück
Marke
allcura Naturheilmittel
Hersteller oder Inverkehrbringer
allcura Naturheilmittel GmbH Reichenäcker 7 97877 Wertheim
Charge oder Losnummer
Der Rückruf gilt für alle Chargen
EAN
4017893409809
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer 40980 EAN-Code 4017893409809 PZN 19341577
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Auf dem Etikett fehlt der Hinweis auf das Allergen Soja. Das Produkt ist im Übrigen qualitativ einwandfrei und kann von Personen, die nicht auf Soja allergisch reagieren, bedenkenlos verzehrt werden.

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/10_O

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen