1. Start
  2. Händler
  3. Action

Rückrufe bei Action

Meldungen, in denen Action als Verkaufsstelle genannt ist oder in denen der Händler selbst zurückruft. Die Zuordnung stammt aus dem Feld "Vertrieb über" der amtlichen Meldung und aus dem Meldungstext.

Geld zurück bei Action

Bei einem Rückruf nimmt die Filiale die Ware zurück und erstattet den Kaufpreis, in der Regel auch ohne Kassenbon. Nachweis ist die Packung mit Charge und Datum. Rechtlich ist ein Produkt, vor dem amtlich gewarnt wird, mangelhaft; der Anspruch richtet sich nach §§ 434 ff. BGB gegen den Händler, bei dem gekauft wurde.

Warnlotse gehört nicht zu Action und spricht nicht für das Unternehmen. Für die Abwicklung sind die Filiale und der Kundenservice zuständig.